Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern, im folgenden Besteller genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Vereinbarung entgegenstehender Geschäftsbedingungen Vereinbarung Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Mit der Beauftragung oder Bestellung erkennt der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Ergänzende mündliche Abreden oder Änderungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne AGB-Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam und Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
- Vertragsschluss, Bedingungen, Leistungsverzug
Angebote sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Bestellungen oder Aufträge werden erst mit Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Ausführung verbindlich. Willenserklärungen, die von Mitarbeitern der Fa. Poppens abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn eine Vollmacht vorgelegt oder aber die Erklärung bestätigt wird.
Angaben zu Ausführungszeitpunkten sind unverbindlich. Verbindliche Termine und Fixgeschäfte bedürfen mindestens einer konkreten ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ein Verzug der Firma Poppens in anderen Fällen bedarf einer schriftlichen Mahnung mit angemessener Fristsetzung (regelmäßig 14 Kalendertage).
Unverschuldete Störungen im Betriebsablauf oder Behinderungen durch den Besteller berechtigen Firma Poppens, die vereinbarten Arbeiten später durchzuführen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. - Mitwirkung des Bestellers
Der Besteller muss den freien Zugang zu den Arbeitsbereichen des Schädlingsbefalls für Firma Poppens und gleichzeitig ein Betretungsverbot für die Dauer der Behandlung durch Dritte sicher- und ggf. Strom und Wasser zur Verfügung stellen.
Verweigert der Käufer unberechtigt die ggf. geforderte Vorauszahlung, die Durchführung der vereinbarten Arbeiten, kündigt er den Vertrag oder ist mit der Annahme der Ware oder der Dienst/Werkleistung in Verzug, ist Firma Poppens berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen und einen pauschalen Schadenersatz /Aufwendungsersatz in Höhe von 15 % des Nettoauftragswertes zu verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden, der Firma Poppens bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden, geltend zu machen und zu beweisen.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn die erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers wie z.B. notwendige bauseitige Vorleistungen, Nichtbeseitigung von Risiken für Menschen, Tiere oder Sachen bei Wärme- oder Wirkstoffbehandlung trotz Hinweis oder Mahnung unterbleibt. - Mängelansprüche, Schadensersatz
Für alle Verträge, gleich ob Kauf-, Werk- oder andere Vertragsformen gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Sollten nach der Behandlung innerhalb der Gewährleistungszeit zusätzliche unbehandelte Hölzer eingebaut werden, erlöschen alle Mängelansprüche, weil durch derartige Maßnahmen eine erhebliche Gefährdung des Erfolges der Auftragsarbeiten eintritt.
Sowohl bei der Oberflächenbehandlung als auch beim Injektageverfahren können wasserlösliche Wirkstoffe bei der Verarbeitung oder bis zu 48 Stunden danach austreten. Auf empfindlichen Oberflächen können dadurch dauerhafte Farbveränderungen (Flecken) entstehen. Bei einer Wärmebehandlung können Schäden z.B. an Elektrogeräten, Elektroteilen und -leitungen sowie Spannungsrisse an Mauerwerk, Holzfensterrahmen oder Putz sowie Risse oder Bläschenbildung bei Lackoberflächen entstehen oder Harz kann aus Hölzern auslaufen.
Der Besteller muss vor der jeweiligen Behandlung empfindliche Gegenstände oder Oberflächen bauseits besonders schützen. Eine Haftung für Schäden aufgrund unzureichender Schutzmaßnahmen ist ausgeschlossen.
Firma Poppens haftet im Übrigen für Schäden lediglich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. - Preisvereinbarungen und Zahlungsregelungen
Sofern keine andere Preis- oder Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erfolgt eine Vergütung nach tatsächlichem Arbeitszeitaufwand (Stundenvergütung nach Arbeitseinheiten nach den aktuell gültigen Preislisten oder ortsüblichen Vergütungen), aktuell je 30 Minuten angefangener Arbeitszeit/Arbeitseinheit 39,50 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Außerdem können pauschaliert ortsübliche angemessene Fahrtkosten ebenso abgerechnet werden wie der tatsächliche Zeitaufwand für erfolglose Anreise oder Arbeitsversuche der Firma Poppens, wenn der Besteller vereinbarte Termine nicht einhält oder seinen unter Ziff. 2 dargestellten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen Forderungen der Fa. Poppens ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig feststellt ist. Fa. Poppens ist jederzeit berechtigt, für erbrachte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen und bei Nichtzahlung ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
Namen und Anschriften des Bestellers sind vollständig und richtig vor oder bei Auftragserteilung anzugeben. Wenn der Besteller und/oder Rechnungsempfänger eine andere Person oder Gesellschaft sein soll, ist dies bei Auftragserteilung mitzuteilen. Für spätere Änderungen ist eine zusätzliche Vergütung in Höhe von netto 50,00 € zu zahlen. - Sonstige allgemeine Regelungen
Unser Geschäftssitz ist für Unternehmen Erfüllungsort und Gerichtsstand. Fa. Poppens ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Gerichtsstand (Sitz) zu verklagen.
Firma Poppens erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und mit Einwilligung des Käufers ausschließlich für interne Zwecke der Vertragsabwicklung. Hinweise zum Datenschutz und zu den Käuferrechten enthält unsere Datenschutzerklärung unter www.poppens.de.
Leer, 07. April 2026